Projektbeschreibungen 2010

Gutachterliche Stellungnahme zur Verlegung des Weges Engelsföhr, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Naturschutzfachliche Bewertung in Hinblick auf den gesetzlichen Arten- und Biotopschutz

Gutachten in privatem Auftrag.

Einleitung

Der Weg Engelsföhr in der Gemeinde Rieseby wurde ohne vorhandene Genehmigung nach Südosten verlegt. Er verläuft aktuell ca. 50 m weiter südöstlich des bisherigen Weges und mündet in eine alte Sandentnahme innerhalb eines kleinen Wäldchens.

In diesem Kontext wurde die leguan gmbh im Januar 2010 beauftragt, relevante Belange des Arten- und Biotopschutzes zu ermitteln und zu prüfen.
Im Fokus der Betrachtung standen die Sandentnahme und angrenzende Bereiche, innerhalb derer die folgenden Prüfungen vorzunehmen bzw. Fragen zu beantworten sind:
  • Gibt es hier Eisvogel-Bruten?
  • Liegt ein gesetzlich geschützter (artenreicher) Steilhang im Binnenland gemäß § 21 (1), Nr. 5 LNatSchG vor und gab es hier evtl. Beeinträchtigungen durch den Wegebau?

Zusammenfassung und Fazit

Durch die bereits umgesetzte Verlegung des Weges Engelsföhr von seinem ursprünglichen Verlauf direkt am Ufer der Schlei entlang nach Südosten kam es im Bereich eines bewaldeten Steilhangs im Binnenland zu einem erheblichen Eingriff in einen nach § 21 (1), Nr. 5 LNatSchG geschützten Biotop.
Diesem Eingriff stehen als positiv zu beurteilende Effekte für den Naturhaushalt gegenüber. So findet an dem ehemaligen Uferweg entlang der Schlei keine Nutzung mehr statt, stattdessen wird der Uferstreifen beruhigt. Diese Beruhigung war im Vergleich zur bisherigen Situation als günstig im Sinne des Naturschutzes zu bewerten.
Der Verdacht auf die Brut eines Eisvogels in diesem Bereich konnte ausgeräumt werden, so dass artenschutzfachliche Konsequenzen für die Art auszuschließen waren.


Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf
Dipl.-Ing. Gerrit Werhahn


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Aktualisierung: 22.09.2010